AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kartenverkauf von LEM’N Entertainment GmbH

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Kauf sämtlicher Eintrittskarten (nachfolgend „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen von „LEM’N Entertainment GmbH, Lucas und Martijn Theisen, Grüner Weg 46, 52349 Düren“ (nachfolgend „Veranstalter“) oder vom Veranstalter autorisierter Dritter.

2. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

a) Die Höhe des Kartenpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters, die Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Saalplan der Veranstaltung. Zuzüglich zum Ticketpreis können Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Internetgebühr) anfallen. Bei Kartenbestellungen im Internet wird die Anfrage durch Anklicken des Bestell-Buttons verbindlich. Mit der Annahme durch den Veranstalter kommt durch Übergabe der Tickets bzw. Zusendung einer Bestellbestätigung oder Rechnung ein Vertrag zwischen Veranstalter und Erwerber zustande (Vertragsschluss).

b) Bestellungen werden gegen Rechnung, Vorkasse, Barzahlung oder EC-Karte ausgeführt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten bei bestimmten Veranstaltungen oder Vertriebswegen nicht anzubieten. Bei der Zahlungsart Rechnung verpflichtet sich die/der Erwerber/in, den sofort fälligen Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt die/der Erwerber/in ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug.

c) Bei Tickets, die die Kundin / der Kunde im Rahmen des print@home-Verfahrens selbst ausdruckt, sind Mehrfachausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung untersagt.

3. Rücknahme von Tickets, Widerrufsrecht

a) Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe von Tickets. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

b)  Eintrittskarten werden jedoch vom Veranstalter zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Die Rücknahme und Rückerstattung erfolgt nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.

c) Widerrufsrecht bei sonstigen Waren:

Soweit Verbraucher/innen beim Veranstalter andere als die oben genannten Waren bestellen (z.B. Geschenkgutscheine für Veranstaltungstickets), gilt das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

LEM’N Entertainment GmbH, Grüner Weg 46, 52349 Düren, Telefon: 02421 4988221, E-Mail: info@lemn-entertainment.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, orientieren Sie sich bitte an nachfolgendem Widerrufsmuster.)

An:

LEM´N Entertainment GmbH

Grüner Weg 46

52349 Düren, Germany

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Haftung

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten*), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens

*(Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

5. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts gespeichert und genutzt.

6. Bild-/Tonaufnahmen durch Veranstaltungsbesucher

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

7. Bild-/Tonaufnahmen auf Veranlassung des Veranstalters

Die/Der Erwerber/in bzw. Inhaber/in der Karte nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Sie/Er genehmigt ebenso, dass diese Bildaufnahmen über diverse Kommunikationswege öffentlich gemacht werden können.

8. Verspätetes Eintreffen beim Veranstaltungsbesuch

Trifft ein/e Kartenerwerber/in oder Karteninhaber/in erst nach dem Beginn der Veranstaltung ein, verliert sie/er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

9. Gültigkeit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

10. Gutscheine

Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Ausgestellte, bezahlt und noch nicht eingelöste Gutscheine behalten ihre Gültigkeit gem. § 195 BGB für drei Jahre nach Ausstellung (gerechnet vom 31.12. des Ausstelljahres).

11. Schlussbestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Düren. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist der ausschließliche Gerichtsstand ebenfalls Düren.

Stand: Januar 23

Veranstaltungen / Events:

AGB LEM’N Entertainment GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlungen von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Firma: LEM´N Entertainment GmbH, Inhaber Martijn und Lucas Theisen, Grüner Weg 46, 52349 Düren, (nachfolgend Firma genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). 

Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma sind demnach nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.

1.2. Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Sie von der Firma schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der Firma gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1. Die Angebote der Firma sind stets freibleibend. Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote Der Firma sind unverbindlich.

2.2. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann Als angenommen, wenn die Firma nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht.

2.3. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Firma für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Preise

3.1 Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

3.3 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

3.4 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen etwaige Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten nicht ein.

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungs-sätzen der Agentur in Rechnung gestellt.

4. Transport, Verpackung, Liefertermine

4.1 Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Firma den Versand nach Ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den preiswertesten und schnellsten Weg.

4.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Firma berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

4.3 Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.

4.4 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort und auf Gefahr des Kunden.

4.5 Der von der Agentur unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen zu Lasten des Kunden.

4.6 Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung.

5. Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug

5.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.

5.2. Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für die Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.

5.3. Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.4. Kann die Leistung der Firma aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Firma gilt dann als erfüllt.

5.5. Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung der Firma / der Ware in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die Firma berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt Eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

6. Kündigung

6.1.Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Firma die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendung vereinbart.

6.2. Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der Firma ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungennicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Firma nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von Ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Firma den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der Firma vorbehalten.

7. Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

7.1. Der Kunde hat der Firma alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Firma.

7.2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.3.Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

7.4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-HaftpflichtVersicherung abzuschließen.

7.5. GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden von der Firma auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt.

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Firma bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Firma zugegangen sein.

8.2 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach Dem Ermessen der Firma, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht.

8.3 Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.

8.4 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.

8.5 Die Firma kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.6 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Firma die Feststellung der Mängel erschwert.

8.7 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

9. Haftung

9.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Firma nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Firma nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Firma gegenüber diesem verlangen.

9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Firma nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Firma nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.

9.4 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht Wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.

9.5 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

9.6 Soweit Schäden durch die Firma nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 30 % des vereinbarten Honorars begrenzt.

9.7 Wird der Firma grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Honorars begrenzt.

9.8 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Firma.

9.9 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Schutzrechte

10.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Firma oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Firma. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Firma oder von dieser ausdrücklich entsprechend Beauftragte Personen vornehmen.

10.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Firma nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Firma zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Firma oder in Ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Firma, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.

10.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Firma ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder Verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

10.4 Die Firma ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Die Firma kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf Ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11. Aufbewahrung von Unterlagen

Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CDs usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

12. Zahlungsbedingungen

12.1. Die Firma ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

12.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

12.3. Darüber hinaus ist die Firma berechtigt, zur Deckung Ihres Aufwandes Vorschüsse nach folgenden zwei Alternativen zu verlangen:

Entweder I.

• 40 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,

• 30 % am Veranstaltungstag,

• 30 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.

oder II.

• 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,

• 50 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.

12.4. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

12.5. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Firma berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.

12.6. Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenser satz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 6.3 dieser Bedingungen.

13. Aufrechnung und Abtretung

13.1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

13.2. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Firma übertragbar.

14. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Agenturselbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

15. Referenzrecht

Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Künstler und Entertainment Vermittlung:

  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma LEM´N Entertainment GmbH für Veranstalter (natürliche oder juristische Personen)

1. Allgemeines

(1) (1) Sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge der der Firma LEM´N Entertainment GmbH, Martijn und Lucas Theisen, Grüner Weg 46, 52349 Düren (nachfolgend “ Firma“ genannt) erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Die vorliegenden AGB werden zugleich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gemäß (1) zum Vertragsbestandteil, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(3) Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Kunde seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen den vertraglichen Beziehungen mit der Firma zugrunde legen möchte, ist hierzu eine gesonderte, schriftliche Bestätigung der Firma erforderlich.

2. Einbeziehen der AGB beim Handeln der Agentur als Stellvertreter

Soweit die Agentur im Auftrage Dritter Leistungen erbringt, Angebote unterbreitet oder Verträge als Bevollmächtigter bzw. Stellvertreter eines Dritten abschließt, gelten die vorliegenden AGB entsprechend.

3. Künstlerische Darbietung

(1) Die über die Firma vermittelten Künstler oder Shows sind bezüglich Ihrer künstlerischen Darbietung und Ausgestaltung völlig frei und unterliegen keinerlei Weisungen des Kunden bzw. dessen Kooperationspartnern.

(2) Hinweise und Anregungen des Kunden bzw. seines Beauftragten beschränken sich ausschließlich auf technische oder lokalbedingte Details.

(3) Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Kunden nicht zu.

4. Ansprechpartner bei Veranstaltungen

(1) Soweit der Kunde über die Firma eine künstlerische Darbietung bucht, hat der Kunde am Veranstaltungstag entweder selbst durchgängig anwesend zu sein oder einen mit den Örtlichkeiten vertrauten Ansprechpartner vom Eintreffen des bzw. der Künstler bis zum Veranstaltungsende bereit zu stellen.

(2) Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein.

(3) Der detaillierte Auf- und Ablaufplan des jeweiligen Auftritts wird separat festgelegt.

(4) Auf Wunsch des Publikums ist der Künstler/ die Künstlergruppe / Show nach eigenem Ermessen zur Zugaben bereit.

5. Steuern und Abgaben

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, wenn nicht anders vereinbart, vor dem Auftritt die vereinbarte Gesamtgage an die Agentur zu überweisen

Der Veranstalter ist insofern nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen.

(2) Alle anderen ggfs. anfallenden Fahrtkosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Künstlersozialkasse, GEMA, etc. trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch.

6. Behördliche und Bauliche Genehmigungen

(1) Der Kunde versichert, im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen zu sein bzw. diese rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf eigene Kosten einzuholen.

(2) Ebenso versichert der Kunde, dass der künstlerischen Leistung keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen.

7. Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung

(1) Sofern der Kunde eine bereits gebuchte Veranstaltung absagt, entbindet diese Absage den Kunden grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen. Bei vereinbarter Einnahmebeteiligung bemisst sich dieser Betrag auf Basis eines 75 % ausverkauften Saals, sofern bei der Absage nichts anderes vereinbart wird.

(2) Soweit die Agentur durch die Absage Aufwendungen erspart, wird die Agentur diese entsprechend abziehen.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, einen ggfs. geringeren Schaden nachzuweisen.

(4) Die Punkte (1) bis (3) finden keine Anwendung im Falle einer Absage wegen höherer Gewalt.

8. Außerordentliches Kündigungsrecht des Künstlers bei TV-Auftritten

(1) Hat der Kunde über bzw. durch die Agentur einen oder mehrere Künstler gebucht und wird diesem bzw. diesen Künstlern nach Vertragsschluss mit dem Kunden ein Angebot zum Auftritt im Rahmen einen Radio bzw. TV-Veranstaltung angetragen, behält sich die Agentur ein Sonderkündigungsrecht des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vor.

(2) Die Firma hat dieses Sonderkündigungsrecht binnen 5 Werktagen nach Vertragsabschluss mit dem Radio bzw. TV-Sender schriftlich gegenüber dem Kunden zu erklären.

(3) Die bis zum Absagetermin nachgewiesenen Auslagen des Kunden werden erstattet bzw. ein Nachholtermin vereinbart.

9. Auftritte ANDERER KÜNSTLER im Rahmen einer Veranstaltung

(1) Soweit der Kunde für eine Veranstaltung noch andere Künstler engagiert bzw. zu engagieren beabsichtigt, hat der Kunde dies vor Vertragsabschluss der Firma schriftlich anzuzeigen.

(2) Unterlässt der Kunde die entsprechende Anzeige gegenüber der Firma, erwächst der Firma ein außerordentliches Kündigungsrecht sofern der Auftritt des bzw. der anderen Künstler die Interessen der Firma bzw. des oder des auftretenden Künstlers beeinträchtigen.

(3) Die außerordentliche Kündigung ist binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden durch die Firma schriftlich gegenüber dem Kunden auszusprechen.

(4) Sofern die Firma von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist der Kunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 70 % der vereinbarten Künstlergage verpflichtet. Die restlichen 30% werden pauschal als ersparte Aufwendungen abgezogen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, ggfs. einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

10. Open Air Veranstaltungen

(1) Der Kunde hat bei Open Air Veranstaltungen dafür Sorge zu tragen, dass die jeweilige Bühne mit einer wetterfesten Überdachung ausgestattet ist. Bei schlechten Witterungsverhältnissen hat der Kunde einen anderen geeigneten Auftrittsort zur Verfügung zu stellen.

(2) Kann der Kunde keinen anderen geeigneten Auftrittsort bereitstellen, so gilt der Vertrag als erfüllt und der gesamte Preis ist vom Kunden zu zahlen.

11. Übernachtungskosten

Auf Anforderung der Agentur stellt der Kunde auf eigene Kosten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine entsprechende Anzahl an Hotelzimmern (Kategorie: mindestens ***) mit Frühstück zur Verfügung.

12. Catering

(1) Mit Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abschluss der Abbauarbeiten stellt der Kunde auf eigene Kosten die Verpflegung aller über die Agentur vermittelten bzw. für die Agentur tätigen Personen eine ansprechende warme Mahlzeit sowie Speisen (Obst, Snacks, Süßigkeiten) und Getränke (Softdrinks, Heißgetränke, etc.) in ausreichendem Umfang bereit.

(2) Künstlerspezifische Anforderungen werden dem Kunden separat mitgeteilt.

13. Backstage

(1) Der Kunde stellt in unmittelbarer Bühnennähe einen ausreichend großen, beheiz- und abschließbaren Backstageraum für die Künstler der Firma kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Backstageraum ist insbesondere mit einem Tisch, Stühlen und einem großen Spiegel ausgestattet.

14. Aufnahmeverbot

(1) Sämtliche Ton- und / oder Bild- bzw. Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens der Agentur.

(2) Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen.

(3) Sämtliche Erträge aus allen möglichen Verwertungs- oder Folgerechten stehen ausschließlich der Agentur zu.

15. Merchandising

(1) Der Firma wird das Recht eingeräumt, im Rahmen der Veranstaltung sämtliche Merchandising-Produkte der beteiligten Künstler und der Firma selbst zum Verkauf anzubieten.

(2) Der Kunde stellt hierfür auf Anforderung der Firma eine entsprechende Standfläche inklusive Tische – für die Firma kostenfrei – zur Verfügung.

16. Haftung des Kunden

(1) Der Kunde übernimmt von Anbeginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus der Veranstaltung die Haftung für alle Personen- und Sachschäden inklusive Diebstahl. Diese Haftungsübernahme erstreckt sich insbesondere auf eingebrachte Anlagen und Instrumente.

(2) Er verpflichtet sich zum Abschluss der erforderlichen und vorgeschriebenen Versicherungen.

(3) Schäden, die durch die Firma bzw. für die Firma tätige Personen verursacht werden, sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich gegenüber der Firma anzuzeigen. Nach Fristablauf können – mit Ausnahme von schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bzw. eine grob fahrlässige Pflichtverletzung beruhen – keine Schäden mehr anerkannt oder erstattet werden.

17. Pauschalierter Schadensersatz

(1)  Verletzt der Kunde schuldhaft eine vertragliche Verpflichtung, wird für jeden einzelnen Verletzungsfall ein pauschalierter Schadensersatzbetrag in Höhe von 150 € sofort fällig.

(2) Jeder Partei steht das Recht zu, ggfs. einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

18. Höhere Gewalt

Sofern der Firma bzw. deren Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner aufgrund von höherer Gewalt bzw. nicht vorhersehbarer Verkehrsbehinderungen ein Eintreffen nicht oder nur verspätet möglich ist, entfallen ihre Leistungs- und Zahlungspflichten.

19. Ersatzrecht der Agentur

(1) Sofern der bzw. die zu vermittelnden Künstler aus höchstpersönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, die vereinbarte Veranstaltung nicht durchführen können, steht der Firma zunächst das Recht zu, einen adäquaten Ersatz dem Kunden anzubieten.

(2) Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, sich in diesem Fall vom Vertrag zu lösen.

(3) Sofern sich der Veranstalter sich gemäß Absatz (2) vom Vertrag lösen sollte, entfallen alle gegenseitigen Leistungspflichten der Vertragsparteien.

20. Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, gegenüber Dritten keinerlei Auskunft über die vereinbarten Gagen oder sonstigen vertraglichen Einzelheiten zu geben, es sei denn, dass hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

21. Schriftformerfordernis

Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

22. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

23. Sonstiges

Sind einzelne Bedingungen des Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt.